AGB
Geschäftsbedingungen
im Einklang mit § 1751 Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in geltender Fassung (im Folgenden nur „BGB“).
I. EINGANGSBESTIMMUNGEN
1. Diese Geschäftsbedingungen (im Folgenden nur „Geschäftsbedingungen“) bilden einen untrennbaren Bestandteil aller zwischen der Friedrich Motorsport k.s., Id.-Nr.: CZ077 40 077, mit Sitz in: Nebovidy 155, 280 02 Kolín (im Folgenden nur „Friedrich Motorsport“) und ihren Kunden geschlossenen Kaufverträge („Käufer“, Friedrich Motorsport und der Käufer nachfolgend gemeinsam „Vertragsparteien“), aufgrund derer die Friedrich Motorsport den Kunden Ware liefert (im Folgenden nur „Verträge“). Diese Geschäftsbedingungen werden für die Vertragsparteien mit Vertragsabschluss verbindlich.
2. Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass auf alle aus den Verträgen resultierenden Beziehungen nur diese Geschäftsbedingungen zur Anwendung gelangen und die Anwendung jeglicher anderer Geschäftsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen ist.
3. Bestimmungen der Verträge, die im Widerspruch zu den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen stehen, besitzen vor der Fassung dieser Geschäftsbedingungen Vorrang.
4. Diese Geschäftsbedingungen werden auf den Webseiten www.Friedrich-Motorsport.eu veröffentlicht.
II. BEGRIFFSBESTIMMUNG
1. „Vertrag“ ist ein zwischen der Friedrich Motorsport und dem Käufer abgeschlossener Kaufvertrag. Der Vertrag ist ein Kaufvertrag im Sinne von §§ 2079 ff. BGB.
2. „Ware“ ist der Vertragsgegenstand, und zwar insbesondere:
a. Endteile des Kfz-Abgassystems,
b. Universalteile des Abgassystems;
c. Karosseriezubehörteile aus Karbon.
3. „Übergabe“ ist die Übergabe der Ware oder deren Übergabe zum Transport.
4. „Höhere Gewalt“ ist ein jegliches Vorkommnis, das die Friedrich Motorsport nicht beeinflussen konnte, insbesondere Elementarereignisse, mutwilliges Handeln Dritter oder Änderung der politischen Lage, die die Ausübung der aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten ausschließt oder unangemessen erschwert.
III. VERTRAGSZWECK
Vertragszweck ist die gemeinsame Regelung der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bei der Erfüllung des im Vertrag spezifizierten, in der Lieferung der Ware im Sinne des BGB bestehenden Vertragsgegenstandes.
IV. VERTRAGSGEGENSTAND
1. Vertragsgegenstand ist die Verpflichtung des Verkäufers, dem Käufer die Ware zu liefern und auf ihn das Eigentumsrecht an dieser Sache zu übertragen, und die Verpflichtung des Käufers, dem Verkäufer den Kaufpreis laut Vertrag zu zahlen (im Folgenden nur „Vertragsgegenstand“).
2. Der Käufer und der Verkäufer erklären übereinstimmend, dass die Ware aufgrund der angeführten Spezifikation ausreichend bestimmt und verständlich definiert ist, insbesondere hinsichtlich Menge, Qualität und Ausführung.
V. VERTRAGSABSCHLUSS
1. Der Vertrag wird abgeschlossen
a. durch Vertragsunterzeichnung durch beide Vertragsparteien;
b. durch Akzeptierung der Bestellung des Käufers durch die Friedrich Motorsport binnen 5 Tagen;
c. durch faktischen Leistungsbeginn durch die Friedrich Motorsport aufgrund der Bestellung des Käufers, sofern der Käufer die Bestellung vor Leistungsbeginn durch die Friedrich Motorsport nicht schriftlich oder per E-Mail storniert hat, wobei Stichtag der Tag des Zugangs der Bestellungsstornierung an die Friedrich Motorsport ist.
2. Die Bestellung kann vorgenommen werden:
a. in schriftlicher Form;
b. elektronisch im E-Shop unter www.friedrich-motorsport.eu
c. durch eine E-Mail des Käufers;
d. mündlich oder telefonisch, wobei gilt, dass die in der Bestellung angeführten Angaben mit den in der Akzeptierung seitens Friedrich Motorsport angeführten Angaben übereinstimmen, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren.
3. Die Akzeptierung des Vorschlags der Friedrich Motorsport, Ware zum bestimmten Preis zu liefern, ist kein Angebot im Sinne des BGB, zum Vertragsabschluss ist nach seiner Akzeptierung seitens des Käufers eine Bestätigung durch die Friedrich Motorsport in schriftlicher Form oder per E-Mail notwendig.
4. Die Akzeptierung der Bestellung des Käufers durch die Friedrich Motorsport mit einem Zusatz oder Abweichung, der/die die Bestellungsbedingungen nicht nachhaltig ändert, gilt als Annahme des Vertragsabschlussangebots im Sinne des BGB, sofern der Käufer eine solche Annahme nicht ohne unnötigen Verzug ablehnt.
5. Mündliche oder schriftliche Absprachen, die vor Vertragsabschluss durch beide Vertragsparteien getroffen wurden und den Gegenstand eines später geschlossenen Vertrages betreffen, mit Ausnahme einer Bestellung nach diesen Geschäftsbedingungen, sind für die Vertragsparteien nicht verbindlich.
6. Der Vertrag oder die Bestellung gemeinsam mit ihrer Akzeptierung haben mindestens zu enthalten:
a. die Warenspezifikation;
b. den Warenpreis;
c. den Termin sowie die Art und Weise der Warenübergabe;
gegebenenfalls einen Verweis auf Kalkulationen, Berechnungen oder andere Dokumente, die diese Daten enthalten.
7. Der Vertrag ist kein Fixgeschäft gemäß § 1980 BGB.
VI. ÜBERGABE UND ÜBERNAHME DER WARE
1. Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass der Verkäufer die Ware an den Käufer an den im Vertrag vereinbarten Ort in der von Friedrich Motorsport beim Vertragsabschluss mitgeteilten Frist liefert, bei Vorkasse frühestens nach Erhalt des Kaufpreises.
2. Die Vertragsparteien fertigen über die Warenlieferung ein Übergabeprotokoll aus, das von beiden Vertragsparteien unterzeichnet wird. Durch Unterzeichnung des Übergabeprotokolls bestätigen die Vertragsparteien, dass die Ware ordentlich übergeben und übernommen wurde.
3. Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass der Verkäufer auf Kosten des Käufers den Warentransport sicherstellt, wobei die Ware auf eine zu ihrer Erhaltung und Schutz angemessene Weise zu verpacken ist. Bei Warenlieferung per Nachnahme zahlt der Käufer auch die Nachnahmekosten. Sollte der Käufer die Ware nicht übernehmen, mit Ausnahme des berechtigten Rücktritts des Käufers vom Vertrag, trägt er weiter die Kosten für den Rücktransport der Ware und die Einlagerungskosten in Höhe von 20% des Kaufpreises.
VII. EIGENTUMSÜBERGABE UND ÜBERNAHME DER WARE
1. Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass das Eigentum an der Ware auf den Käufer erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises übergeht.
2. Die Gefahr eines Schadens an der Ware geht auf den Käufer mit Übernahme der Ware vom Verkäufer oder übergabe zum Transport über, falls der Käufer kein Verbraucher im Sinne der geltenden Rechtsvorschriften ist. Ab dem Tag der Übergabe des Kaufgegenstandes trägt der Käufer alle den Kaufgegenstand betreffenden Kosten.
VIII. MÄNGELHAFTUNG
1. Der Käufer ist verpflichtet, die Besichtigung der Ware unverzüglich nach ihrer Übergabe sicherzustellen oder vorzunehmen, spätestens jedoch binnen 5 Werktagen, und Mängel in der Warenübernahmebestätigung gemäß diesen Geschäftsbedingungen geltend zu machen. Anderenfalls ist der Käufer nicht berechtigt, Mängelansprüche geltend zu machen.
2. Friedrich Motorsport verpflichtet sich, reklamierte Mängel in einer angemessenen Frist unter Berücksichtigung der Schwierigkeit der notwendigen Arbeiten zu beheben.
3. Friedrich Motorsport haftet nicht für durch Warennutzung im Widerspruch zum bestimmten Zweck verursachte Mängel, für durch mangelhafte Lagerung nach Warenlieferung verursachte Mängel, für Mängel, deren Ursprung in Umständen besteht, die nicht abgewendet werden konnten, und für an der Ware durch einen Dritten verursachte Mängel.
4. Gebrauchte Ware wird stets so geliefert, wie die Sache steht und liegt (in ihrer Gesamtheit) gemäß § 1918 Bürgerliches Gesetzbuch.
5. Friedrich Motorsport gewährt dem Besteller keine Vertragsgarantien. Garantien der Warenhersteller bleiben hiervon unberührt.
6. Friedrich Motorsport haftet nicht für die Montage der Ware, bzw. für einen Schaden, der durch unsachgemäße Montage einer Anlage entstehen sollte. Friedrich Motorsport haftet ebenfalls nicht für die unsachgemäße Nutzung der Ware oder für durch weitere Modifikationen der Ware verursachte Schäden.
7. Friedrich Motorsport verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass alle technischen Veränderungen an einem Fahrzeug, das auf öffentlichen Straßen betrieben wird, der Genehmigung des zuständigen TüV unterliegen. Friedrich Motorsport haftet nicht für jegliche öffentlich-rechtliche Bestrafungen des Fahrers oder Betreibers eines zum Betrieb auf öffentlichen Straßen nicht zugelassenen Fahrzeugs oder bei Betrieb im Widerspruch zu den technischen Vorschriften über den Fahrzeugverkehr auf öffentlichen Straßen. Friedrich Motorsport haftet nicht dafür, ob das Fahrzeug nach Montage der Ware zum Betrieb auf öffentlichen Straßen zugelassen wird.
8. Der Käufer, der kein Verbraucher im Sinne der geltenden Rechtsvorschriften ist, kann bei berechtigter Reklamation die Reparatur oder den Austausch der Ware verlangen.
IX. RECHTE UND PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTEIEN
1. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer den Kaufpreis ordnungsgemäß und fristgerecht im Einklang mit Artikel I. des Vertrages zu zahlen.
2. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware vom Verkäufer im vereinbarten Termin zu übernehmen.
3. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Ware dem Käufer im vereinbarten Termin zu liefern und ihm zu ermöglichen, das Eigentumsrecht an der Ware zu erwerben.
X. SCHUTZ DER PERSONENBEZOGENEN DATEN
1. Friedrich Motorsport verarbeitet ausschließlich zur Vertragserfüllung notwendige personenbezogene Daten, d.h. insbesondere die Kontaktdaten der Personen auf Seiten des Käufers zur Kommunikation in den die Leistung aus dem Vertrag betreffenden Angelegenheiten.
2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sich im Bedarfsfall jegliche Mitwirkung beim Verkehr und Verhandlungen mit der Datenschutzbehörde, den betroffenen Personen oder anderen Subjekten zu leisten, und zwar unter Berücksichtigung des Charakters der Verarbeitung und der den Vertragsparteien zur Verfügung stehenden Informationen.
3. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in den „Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten“ und in der „Erklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten“ enthalten.
XI. RÜCKTRITT VOM VERTRAG UND ERLÖSCHEN DES VERTRAGS
1. Jede der Vertragsparteien ist berechtigt, vom Vertrag wegen nachhaltiger Vertragsverletzung durch die andere Vertragspartei zurückzutreten. Als nachhaltige Vertragsverletzung gilt insbesondere:
a. der Verzug des Bestellers mit der Zahlung des Preises von mehr als 14 Kalendertagen;
b. der Verzug des Käufers mit der Übernahme des Kaufgegenstandes von mehr als 14 Kalendertagen;
c. begründete Zweifel der Friedrich Motorsport an der Erfüllung der Zahlungspflichten seitens des Käufers, insbesondere der Verzug mit der Zahlung von vorherigen, von Friedrich Motorsport aufgrund eines anderen Vertrages ausgestellten Rechnungen.
2. Der Verbraucher kann vom Vertrag ohne Angabe des Grundes binnen 14 Kalendertagen ab Warenübernahme zurücktreten (gilt auch bei Warenübernahme durch einen vom Besteller zur Übernahme ermächtigten Dritten).
3. Das vorstehend angeführte Vertragsrücktrittsrecht des Verbrauchers erstreckt sich nicht auf individualisierte Ware oder auf Ware, die auf Wunsch des Bestellers ausdrücklich geändert wurde.
4. Der Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform und ist an die im Vertrag oder im Handelsregister angeführte Adresse der anderen Vertragsparteien zuzusenden.
5. Die Wirkungen des Vertragsrücktritts treten mit dem Tag des Zugangs des schriftlichen Rücktritts an die andere Vertragspartei ein.
6. Bei Rücktritt wird dieser Vertrag von Beginn an aufgehoben und jede der Vertragsparteien ist verpflichtet, der anderen Vertragspartei bereits gewährte Leistungen zurückzugeben, mit Ausnahme der aufgrund von Vertragsstrafen und des Schadenersatzes gemäß diesem Vertrag gewährten Leistungen.
XII. GELTENDMACHUNG VON MÄNGELN
1. Der Käufer ist verpflichtet, die Besichtigung der Ware unverzüglich nach deren Übergabe sicherzustellen oder vorzunehmen, spätestens jedoch binnen 5 Werktagen, und diese Mängel in der Warenübernahmebestätigung gemäß diesen Geschäftsbedingungen geltend zu machen. Anderenfalls ist der Käufer nicht berechtigt, Mängelansprüche geltend zu machen.
2. Friedrich Motorsport haftet nicht für durch Warennutzung im Widerspruch zum bestimmten Zweck verursachte Mängel und für Mängel, deren Ursprung in Umständen besteht, die nicht abgewendet werden konnten.
3. Friedrich Motorsport verpflichtet sich, reklamierte Mängel in einer angemessenen Frist unter Berücksichtigung der Schwierigkeit der notwendigen Arbeiten zu beheben.
XIII. PREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Der Kaufpreis ist im Vertrag bestimmt. Sollte er im Vertrag nicht bestimmt sein, wird er nach den im E-Shop oder Katalog von Friedrich Motorsport veröffentlichten Preisen bestimmt. Zum Kaufpreis wird die MwSt. in der durch die geltenden Rechtsvorschriften bestimmten Höhe hinzugerechnet.
2. Die Vergütung wird vom Besteller über ein Pay-Pal-Konto, durch Vorkasse auf das von Friedrich Motorsport mitgeteilte Konto oder per Nachnahme gezahlt. Friedrich Motorsport wird eine Rechnung mit allen Erfordernissen eines Steuerbelegs gemäß geltenden Rechtsvorschriften ausstellen (im Folgenden nur „Rechnung“). Friedrich Motorsport ist berechtigt, die Rechnung jeweils nach Warenübergabe auszustellen.
3. Tag des Steuertatbestandes ist der Tag der Warenübergabe. Unter der Kaufpreiszahlung wird die Gutschrift des gesamten Rechnungsbetrages auf das in der Rechnung angeführte Bankkonto der Friedrich Motorsport oder die Vornahme der Barzahlung verstanden.
XIV. GESCHÄFTSGEHEIMNIS
1. Die Vertragsparteien nehmen zur Kenntnis, dass alle im Vertrag oder in diesen Geschäftsbedingungen angeführten oder mit dem Vertrag oder diesen Geschäftsbedingungen verbundenen Tatsachen oder Sachverhalte oder Informationen oder Know-how, von denen sie im Zusammenhang mit der Erfüllung der Vertragspflichten Kenntnis erhalten, und die nicht allgemein zugänglich sind, sei es in schriftlicher, mündlicher oder anderer Form, als Geschäftsgeheimnis der anderen Vertragspartei gelten, sofern sie den im BGB angeführten Bedingungen gerecht werden, und falls sie diesen Bedingungen nicht gerecht werden sollten, als vertraulich im Sinne des BGB gelten (im Folgenden nur „vertrauliche Informationen"), mit allen damit verbundenen rechtlichen Folgen und mit vollem Rechtsschutz, den diese Daten genießen.
2. Vertrauliche Informationen werden von den Vertragsparteien ausschließlich zur Erfüllung der Pflichten gemäß Vertrag und diesen Geschäftsbedingungen und der gemeinsamen geschäftlichen Zusammenarbeit der Vertragsparteien in diesem Zusammenhang gewährt und können von ihnen ausschließlich hierzu genutzt werden. Zu einem anderen Zweck dürfen sie nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei genutzt werden.
3. Die Vertragsparteien sind verpflichtet:
a. die vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln, sie im maximal möglichen Maße zu schützen, ihrer Weitergabe, Offenlegung oder Nutzung für sich selbst oder für ein anderes Subjekt zu unterlassen, sei es für ein Subjekt in konkurrierender Stellung gegenüber der anderen Vertragspartei oder eine andere Person, sowohl über die Vertragsdauer, als auch nach seiner Beendigung, und sie geheim zu halten, sofern sie zu ihrer Veröffentlichung nicht die schriftliche Einwilligung der anderen Vertragspartei haben wird;
b. vertrauliche Informationen nur zu dem in Absatz 2 dieses Artikels dieser Geschäftsbedingungen angeführten Zweck, bzw. zu einem anderen Zweck mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zu nutzen.
XV. SCHADENSHAFTUNG
1. Friedrich Motorsport haftet nicht für die Nichterfüllung einer jedweden Pflicht, wenn diese Nichterfüllung auf ein von ihrem Willen unabhängiges Hindernis zurückzuführen ist und hinsichtlich dessen nicht vernünftig erwartet werden konnte, dass sie es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehen oder sie dieses Hindernis oder seine Folgen abwenden oder überwinden konnte.
2. Friedrich Motorsport haftet nicht für durch die Ware oder ihre Mängel verursachte Schäden, die auf vom Käufer übergebenen falschen Informationen oder Unterlagen beruhen oder in anderer Weise im Widerspruch zum Vertrag und diesen Geschäftsbedingungen stehen.
3. Die Tatsache, dass eine der Vertragsparteien keinen Ersatz für eine Verletzung der vereinbarten Pflicht anstrebt oder nicht auf der konsequenten Erfüllung einer Pflicht, Erklärung oder Bedingung dieser Geschäftsbedingungen oder des Vertrages besteht, bedeutet nicht, dass ein anschließendes Handeln (das ansonsten unstrittig eine Vertragsverletzung bedeuten wird) nicht die Gültigkeit und Wirkungen einer primären Verletzung haben wird. Kein solches Befreien von den Pflichten wird vorausgesetzt, aber nur dann wirksam, wenn es für jeden solchen Fall schriftlich geäußert wird, und keine der Vertragsparteien kann sich in der Zukunft auf das Nichtbelangen durch die berechtigte Vertragspartei in einem ähnlichen früheren Fall berufen.
XVI. ZUSTELLUNG
1. Sollte eine Vertragspartei beabsichtigen, die Zustellungsadresse oder einen jeglichen Ansprechpartner zu ändern, wird sie dies der anderen Vertragspartei unverzüglich schriftlich mitteilen.
2. Die Vertragsparteien vereinbaren durch Unterzeichnung des Vertrages, dass alle diesen Vertrag betreffenden Bekanntmachungen, Anträge und Mitteilungen gegenüber der anderen Partei dieses Vertrages schriftlich vorgenommen werden.
XVII. ANWENDBARES RECHT
1. Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass die Bestimmungen dieses Vertrages dem Recht der Tschechischen Republik unterliegen.
2. Die Vertragsparteien:
a. stimmen hiermit der ausschließlichen Zuständigkeit der tschechischen Gerichte für alle aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit ihm entstehenden Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien zu;
b. sind damit einverstanden, dass sie, sollte zwischen den Vertragsparteien ein jeglicher Streit aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit ihm entstehen, ein solches Verfahren ausschließlich beim sachlich und örtlich zuständigen tschechischen Gericht nach dem Ort des Sitzes der Friedrich Motorsport eröffnen.
XVIII. VERTRAGSSTRAFEN
1. Bei Verzug des Käufers mit der Kaufpreiszahlung wird der Käufer an die Friedrich Motorsport eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1% für jeden angefangenen Verzugstag zahlen.
2. Bei Verzug des Käufers mit der Warenübernahme wird der Käufer an die Friedrich Motorsport eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1% für jeden angefangenen Verzugstag zahlen.
3. Die Vertragsstrafen gemäß Vertrag oder diesen Geschäftsbedingungen sind binnen 10 Kalendertagen ab Zugang ihrer Abrechnung fällig.
4. Durch die Geltendmachung einer Vertragsstrafe gemäß Vertrag oder diesen Geschäftsbedingungen bleibt das Recht der Friedrich Motorsport, vom Käufer den Ersatz eines durch die Verletzung der durch die Vertragsstrafe gesicherten Pflicht verursachten Schadens zu verlangen, unberührt.
5. Die Vertragsparteien erklären, dass sie angesichts des Charakters der Leistung gemäß Vertrag und ihrem Wert die Höhe der Vertragsstrafen gemäß diesem Artikel dieser Geschäftsbedingungen für angemessen betrachten.
XIX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind schriftlich auszufertigen und von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen.
2. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder des Vertrages ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder als solche bestimmt werden, so beeinflusst diese Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des Vertrages. In einem solchen Fall werden die Vertragsparteien eine ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung ohne unnötigen Verzug durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, damit im durch die Rechtsvorschriften zulässigen maximal möglichen Maße die gleiche Wirkung und Ergebnis erzielt wird, die/das durch die zu ersetzende Bestimmung verfolgt wurde.
3. Die von diesen Geschäftsbedingungen oder dem Vertrag ausgehenden Folgerechte und -pflichten gelten uneingeschränkt auch bei Beendigung oder Erlöschen der Vertragsbeziehung aus jeglichem Grund:
a. Anspruch auf Zahlung der Vertragsstrafen;
b. Anspruch auf Schadenersatz;
c. Verschwiegenheitspflicht;
d. Wahl des anwendbaren Rechts und des Gerichtsstands; und
e. Zustellungsbestimmung.
4. Friedrich Motorsport ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Bei Änderung dieser Geschäftsbedingungen wird er den Besteller über diese Änderung schriftlich mindestens 10 Tage vorher informieren und dem Käufer zugleich die aktualisierte Fassung dieser Geschäftsbedingungen zusenden. Sollte der Käufer kein Interesse daran haben, die Vertragsbeziehung nach den aktualisierten Geschäftsbedingungen fortzusetzen, wird er dies der Friedrich Motorsport spätestens 5 Tage vor Inkrafttreten der Geschäftsbedingungen, in der Fassung der änderungen, mitteilen. Die Vertragsbeziehung erlischt danach zum Tag des Inkrafttretens der aktualisierten Geschäftsbedingungen.
Version der Geschäftsbedingungen zum 1.2.2019.